Den Entlastungsbetrag gibt es schon ab Pflegegrad 1, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Der Pflegegrad zeigt, wie stark Sie im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Mit dem Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse bestimmte Hilfen für Pflege und Alltag. Sie zahlt das Geld aber nicht einfach zur freien Nutzung aus.

Sie müssen dafür keinen höheren Pflegegrad abwarten.

Auch mit Pflegegrad 1 können Sie deshalb nach einer passenden Hilfe suchen. Klären Sie jedoch vor dem Auftrag, ob die Kasse die Kosten trägt. Denn nicht jede Hilfe lässt sich mit diesem Geld bezahlen.

Wobei brauchen Sie zu Hause Hilfe?

Denken Sie zunächst an Ihren Alltag. Was gelingt Ihnen selbst, und wobei brauchen Sie Hilfe? Geht es um den Haushalt oder um Begleitung im Alltag? Besprechen Sie auch, welche Hilfe Sie von Ihrer Familie wünschen.

Ihre Wünsche zählen.

Angehörige können helfen, den Bedarf zu klären. Die Person, die Pflege braucht, sollte dabei aber selbst zu Wort kommen. Denn sie weiß, welche Hilfe sie möchte und was sie lieber selbst macht. Fragen Sie deshalb auch nach Dingen, die ihr bei der Pflege wichtig sind.

Halten Sie Ihren Bedarf am besten schriftlich fest. So fällt es im Gespräch leichter, nichts zu vergessen. Außerdem kann der Anbieter dann prüfen, welche Hilfe er leisten kann. Ob die Kasse dafür zahlt, klären Sie als eigenen Punkt.

Warum Sie das Geld nicht frei ausgeben können

Die Pflegekasse zahlt mit dem Entlastungsbetrag nur für bestimmte Leistungen. Sie braucht dafür in der Regel Belege über die Kosten. Das Geld steht Ihnen also nicht für beliebige private Ausgaben zur Verfügung.

Pflegegeld ist eine andere Leistung der Kasse. Eine Auskunft zum Pflegegeld sagt deshalb noch nichts über den Entlastungsbetrag aus. Nennen Sie bei einer Frage an die Kasse den genauen Namen der Leistung. Sagen Sie außerdem, welchen Pflegegrad Sie haben.

Fragen Sie vor dem Auftrag nach den Kosten.

Lassen Sie sich erklären, was die gewünschte Hilfe kostet. Klären Sie dann mit der Kasse, welchen Teil sie davon zahlt. Denn es können Kosten bleiben, die Sie selbst tragen müssen. Eine klare Auskunft hilft Ihnen, in Ruhe zu entscheiden.

Welche Hilfen infrage kommen

Für den Entlastungsbetrag kommen bestimmte Angebote für Betreuung und Hilfe im Alltag infrage. Dazu zählen Angebote, die nach den Regeln des jeweiligen Bundeslands anerkannt sind. Anerkannt heißt hier: Das Angebot erfüllt die Vorgaben für diese Art der Hilfe.

Nicht jede private Hilfe erfüllt diese Vorgaben. Deshalb reicht es nicht, dass jemand die Aufgabe gut und gerne übernimmt. Auch der Wunsch, eine vertraute Person dafür zu bezahlen, genügt allein nicht. Fragen Sie die Kasse, welche Regeln dafür gelten.

Auch bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes können infrage kommen. Ein solcher Dienst hilft Ihnen zu Hause bei der Pflege und im Alltag. Ob die Kasse eine Leistung über den Entlastungsbetrag zahlt, hängt von der konkreten Hilfe ab.

Für die Tagespflege lässt sich der Betrag ebenfalls im Rahmen der geltenden Regeln nutzen. Dort erhalten Sie tagsüber Pflege und Betreuung und treffen andere Menschen. Abends kehren Sie nach Hause zurück. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Tagespflege: Entlastung für Angehörige.

Was Sie den Anbieter fragen sollten

Nennen Sie dem Anbieter zunächst Ihren Bedarf und Ihren Pflegegrad. Fragen Sie dann, ob Sie seine Hilfe mit dem Entlastungsbetrag bezahlen können. Die Antwort sollte sich genau auf die Leistung beziehen, die Sie buchen möchten.

Die Aussage „Wir arbeiten mit Pflegekassen zusammen“ reicht dafür nicht aus. Denn ein Anbieter kann Hilfen anbieten, für die andere Regeln gelten. Lassen Sie sich deshalb sagen, was er genau abrechnen kann. Bitten Sie auch um eine klare Angabe der Kosten.

Fragen Sie außerdem, wie die Rechnung zur Kasse kommt. Müssen Sie erst selbst zahlen und dann die Belege einreichen? Oder kann der Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen? Klären Sie vorab, ob Sie dafür etwas unterschreiben müssen.

Lesen Sie auch diese Unterlagen in Ruhe. Falls etwas unklar bleibt, lassen Sie es sich vor der Unterschrift erklären. Bewahren Sie danach den Auftrag, die Rechnungen und die Antworten der Kasse zusammen auf. So können Sie später nachsehen, was Sie vereinbart haben.

Wo Sie eine verbindliche Antwort bekommen

Ihre Pflegekasse sagt Ihnen verbindlich, was sie in Ihrem Fall bezahlt. Sie erreichen sie über Ihre Krankenkasse. Fragen Sie dort gezielt nach dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1.

Nennen Sie möglichst den Anbieter und die geplante Hilfe. Falls Ihnen die Kosten schon vorliegen, geben Sie diese ebenfalls an. So kann die Kasse Ihre Frage genauer prüfen. Fragen Sie zugleich, welche Belege und Formulare sie von Ihnen braucht.

Bei Fragen helfen auch ein Pflegestützpunkt oder eine anerkannte Beratungsstelle. Dort können Sie sich Auskünfte und Unterlagen erklären lassen. Das kann helfen, wenn Sie einen Brief der Kasse nicht verstehen. Die Zusage zur Zahlung muss jedoch von Ihrer Pflegekasse kommen.

Auch Angehörige können Sie beim Gespräch begleiten, wenn Sie das wünschen. Notieren Sie vorher gemeinsam die offenen Fragen. So fällt es leichter, beim Thema zu bleiben und die Antworten festzuhalten.

Zum Pflegegrad selbst finden Sie weitere Hinweise im Beitrag Den passenden Pflegegrad verstehen.

Wie ZA beim Klären der Fragen hilft

ZA Pflegedienst bietet persönliche Pflegeberatung in Koblenz und Ransbach-Baumbach an. Dabei geht es um Ihren Bedarf, passende Angebote und Leistungen der Kassen. Gemeinsam lässt sich klären, welche Hilfe Sie suchen. Außerdem können Sie besprechen, welche Fragen zu den Kosten noch offen sind.

Zur ambulanten Pflege bei ZA gehören auch Hilfe im Haushalt und soziale Begleitung. Das heißt aber noch nicht, dass jede Leistung über den Entlastungsbetrag läuft. Dafür braucht es eine eigene Prüfung der geplanten Hilfe.

Sie können bei der Beratung auch Ihre Wünsche zur Sprache nennen. Bei ZA ist Deutsch die Hauptsprache, danach folgt Türkisch. Im Team sprechen Mitarbeitende außerdem Kurdisch, Arabisch, Russisch und Polnisch. ZA geht nach Möglichkeit auf Sprachwünsche ein, kann eine Pflegekraft in Ihrer Muttersprache aber nicht fest zusagen.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Ja, bei Pflege zu Hause gibt es den Entlastungsbetrag grundsätzlich schon ab Pflegegrad 1. Er ist jedoch für bestimmte Hilfen gedacht und kein Geld zur freien Nutzung. Fragen Sie deshalb Ihre Pflegekasse, ob sie Ihre geplante Hilfe damit bezahlt.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag automatisch auf mein Konto?

Nein, die Kasse überweist Ihnen den Betrag nicht einfach zur freien Nutzung. Sie zahlt damit Kosten für passende Leistungen, für die Belege vorliegen müssen. Klären Sie deshalb, wie Sie die Rechnung einreichen oder direkt abrechnen lassen können.

Kann ich damit Hilfe im Haushalt bezahlen?

Ja, Hilfe im Haushalt kann infrage kommen, wenn das Angebot die geltenden Regeln erfüllt. Nicht jede privat gebuchte Hilfe zählt dazu. Fragen Sie daher vor dem Auftrag beim Anbieter und bei Ihrer Pflegekasse nach.

Kann ich Angehörige mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?

Sie können das Geld nicht einfach als Lohn an Angehörige weitergeben. Auch privat geplante Hilfe muss die geltenden Regeln erfüllen. Lassen Sie deshalb vorab von der Kasse prüfen, ob sie die Kosten für diese Hilfe trägt.

Muss ich die Rechnung erst selbst bezahlen?

Das hängt davon ab, wie Sie die Kosten abrechnen. Wenn Sie die Rechnung selbst zahlen, reichen Sie danach die nötigen Belege bei der Kasse ein. Manche Anbieter können stattdessen direkt mit der Kasse abrechnen; fragen Sie vorab nach den Regeln dafür.

Wer sagt mir verbindlich, ob die Kasse meine Hilfe bezahlt?

Ihre Pflegekasse gibt Ihnen die verbindliche Antwort für Ihren Fall. Dafür muss sie wissen, welche Hilfe Sie bei welchem Anbieter nutzen wollen. ZA Pflegedienst oder eine Beratungsstelle können Ihnen helfen, diese Fragen vorzubereiten.

BERATUNG VEREINBAREN

Welche Hilfe passt zu Ihrem Alltag?

ZA Pflegedienst berät Sie in Koblenz und Ransbach-Baumbach zu Ihrem Bedarf und passenden Hilfen. Gemeinsam besprechen wir, wobei Sie zu Hause Hilfe brauchen.

Wir helfen Ihnen, Fragen zu Kosten und Leistungen zu klären. Ob die Kasse Ihre gewünschte Hilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt, klären Sie verbindlich mit Ihrer Pflegekasse.

Beratung vereinbaren